I. Der massiv eingreifende Staat unter grundrechtlichem Rechtfertigungsdruck
Die Grundentscheidung vor ĂŒber vier Wochen, der Corona-Pandemie mit einem weitgehenden Lockdown zu begegnen, war trotz der fĂŒr die Nachkriegszeit prĂ€zedenzlosen GrundrechtseinschrĂ€nkungen â bei aller berechtigter Kritik an FormalitĂ€ten (siehe hier und hier) und auch einiger EinzelmaĂnahmen (siehe hier und hier) â grundsĂ€tzlich verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Mehr noch, hĂ€tten die Bundes-und Landesregierungen einen Kurs verfolgt, der auf GrundrechtsbeschrĂ€nkungen verzichtet hĂ€tte und der Pandemie freien Lauf gewĂ€hrt hĂ€tte, um schnellstmöglich weitreichende ImmunitĂ€t und damit das relativ schnelle Ende der Pandemie bei möglichst geringem wirtschaftlichen Schaden zu erreichen, wĂ€re eine solche Lösung auf der Basis der zum Entscheidungszeitpunkt vorliegenden Datenlage möglicherweise eine verfassungswidrige Verletzung der staatlichen Schutzplicht gegenĂŒber dem Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit potentieller Opfer der Krankheit. Continue reading