Gegen obrigkeits­staatliche Tendenzen in der Krise. Massive Freiheitseingriffe und deren Grundrechtliche Rechtfertigung

I. Der massiv eingreifende Staat unter grundrechtlichem Rechtfertigungsdruck

Die Grundentscheidung vor über vier Wochen, der Corona-Pandemie mit einem weitgehenden Lockdown zu begegnen, war trotz der für die Nachkriegszeit präzedenzlosen Grundrechtseinschränkungen – bei aller berechtigter Kritik an Formalitäten (siehe hier und hier) und auch einiger Einzelmaßnahmen (siehe hier und hier) – grundsätzlich verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Mehr noch, hätten die Bundes-und Landesregierungen einen Kurs verfolgt, der auf Grundrechtsbeschränkungen verzichtet hätte und der Pandemie freien Lauf gewährt hätte, um schnellstmöglich weitreichende Immunität und damit das relativ schnelle Ende der Pandemie bei möglichst geringem wirtschaftlichen Schaden zu erreichen, wäre eine solche Lösung auf der Basis der zum Entscheidungszeitpunkt vorliegenden Datenlage möglicherweise eine verfassungswidrige Verletzung der staatlichen Schutzplicht gegenüber dem Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit potentieller Opfer der Krankheit. Continue reading

Hungary’s Orbánistan: A Complete Arsenal of Emergency Powers

On 23 March 1933, an act was adopted in Nazi Germany in response to the “crisis” of the Reichstag fire to enable Hitler to issue decrees independently of the Reichstag and the presidency. Article 48 of the constitution of the Weimar Republic made this act possible. Eighty-seven years later, on 23 March 2020, the so-called ‘Enabling Act’ was put before the Hungarian Parliament. This was drafted under emergency constitutional provisions in Articles 48-54.

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